Finanzamtschreiben zu Immobilienwerten prüfen lassen

Klarheit schaffen statt unnötig Steuern zahlen

Post vom Finanzamt verständlich prüfen lassen

Finanzamtschreiben-Überprüfung bei Immobilien-Erbschaft und Schenkung

Sie haben Post vom Finanzamt erhalten und wissen nicht genau, was die bürokratischen Formulierungen bedeuten oder wie die angesetzten Immobilienwerte zustande kommen?

Als zertifizierter Immobiliengutachter darf ich keine steuerliche Beratung durchführen. Ich kann jedoch die immobilienbezogenen Werte und Bewertungsgrundlagen fachlich prüfen. Dabei arbeite ich auf Wunsch eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Ich unterstütze Sie insbesondere dann, wenn Sie eine Immobilie oder ein Grundstück geerbt oder geschenkt bekommen haben und das Finanzamt Angaben für die Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- oder Bedarfswerterklärung anfordert.

Klarheit statt Behördendeutsch

Was ich für Sie prüfe und verständlich erkläre

Ich schaue mir das Schreiben und die immobilienbezogenen Bewertungsgrundlagen gemeinsam mit Ihnen an. Sie erfahren verständlich, welche Angaben gefordert werden und wo eine sachverständige Prüfung sinnvoll sein kann.

1

Schreiben verstehen

Ich erläutere die immobilienbezogenen Anforderungen und ordne die verwendeten Bewertungsbegriffe verständlich ein.

2

Werte überprüfen

Ich prüfe Bodenrichtwerte, Grundstücksmerkmale, Marktdaten und die für die Bewertung verwendeten Annahmen.

3

Argumentation erhalten

Sie erhalten eine fachlich begründete Textpassage für die weitere Abstimmung mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Ein vereinfachtes Beispiel aus der Praxis

Wenn pauschale Werte besondere Grundstücksmerkmale nicht ausreichend abbilden

Angenommen, Sie erben ein 500 m² großes Grundstück, das unmittelbar an einer Autobahn liegt. Der Bodenrichtwert der Zone beträgt in diesem Beispiel 350 €/m².

Grundstücksfläche500 m²
Bodenrichtwert350 €/m²
Pauschaler Wert175.000 €

Standardisierter Ansatz

  • Fläche500 m²
  • Ansatz je m²350 €
  • Ergebnis175.000 €

Gutachterlicher Beispielansatz

  • Begründeter Abschlag20 %
  • Angepasster Ansatz280 €/m²
  • Ergebnis140.000 €
Möglicher Unterschied im Beispiel: Der fachlich angepasste Wert liegt um 35.000 € unter dem pauschalen Ausgangswert.

Diese Rechnung dient ausschließlich der vereinfachten Veranschaulichung. Ob und in welcher Höhe Abschläge sachgerecht sind, hängt vom Bewertungsstichtag, dem konkreten Grundstück, den Marktdaten und den gesetzlichen Nachweisanforderungen ab.

Der fachliche Hintergrund

Warum eine individuelle Prüfung sinnvoll sein kann

01

Abweichende Grundstücksgröße

Das Richtwertgrundstück kann hinsichtlich Größe, Zuschnitt oder Nutzungsmöglichkeiten vom tatsächlichen Grundstück abweichen. Je nach Marktmodell können sachgerechte Umrechnungen erforderlich sein.

02

Besondere Lärmbelastung

Eine unmittelbare Nähe zur Autobahn kann den Grundstückswert beeinflussen. Ein Abschlag darf jedoch nicht pauschal angenommen werden, sondern muss anhand der örtlichen Verhältnisse und Marktdaten begründet werden.

Gut zu wissen

Nach § 198 BewG kann grundsätzlich ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen werden. Welche Unterlagen oder welches Gutachten dafür im konkreten Verfahren erforderlich sind, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Meine Dienstleistung für Sie

Fachliche Vorprüfung zum transparenten Festpreis

Finanzamtschreiben-Überprüfung

199 € inkl. MwSt.
  • Lesen und Einordnen des Finanzamtschreibens
  • Prüfung der immobilienbezogenen Bewertungsgrundlagen
  • Kontrolle von Bodenrichtwert und relevanten Grundstücksmerkmalen
  • Nachvollziehbare Darstellung meiner Berechnung
  • Fachlich fundierte Textpassage für Sie oder Ihren Steuerberater
  • Abstimmung mit Ihrem Steuerberater auf Wunsch

Mein Fairness-Versprechen

Sollte meine Prüfung ergeben, dass die angesetzten Immobilienwerte fachlich plausibel sind und sich kein begründeter Ansatzpunkt für eine Anpassung ergibt, zahlen Sie lediglich eine Aufwandspauschale von 49 € inkl. MwSt.

Wichtiger Hinweis: Die Leistung ist keine Steuer- oder Rechtsberatung und kein förmliches Verkehrswertgutachten. Sie stellt eine immobilienfachliche Vorprüfung und Argumentationshilfe dar. Ich übernehme keine Vertretung oder Verhandlung gegenüber dem Finanzamt. Ob für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ein vollständiges Gutachten erforderlich ist, sollte mit Ihrem Steuerberater geklärt werden.

So einfach funktioniert es

Vom Finanzamtschreiben zur verständlichen Prüfung

1

Schreiben senden

Sie übermitteln mir das Finanzamtschreiben und die vorhandenen Objektunterlagen digital.

2

Werte prüfen lassen

Ich analysiere die Angaben, Marktdaten und wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale.

3

Ergebnis erhalten

Sie erhalten meine nachvollziehbare Berechnung und eine fachlich formulierte Textpassage.

Schreiben bereits erhalten?

Lassen Sie die Immobilienwerte prüfen, bevor Sie unklare Angaben übernehmen.

Melden Sie sich einfach, sobald Ihnen das Schreiben des Finanzamts vorliegt. Gemeinsam klären wir, welche immobilienbezogenen Werte geprüft werden sollten.