Ablauf der Immobilienbewertung
Ob Verkauf, Finanzierung oder rechtliche Klärung – hier finden Sie die passende Bewertungsart im Überblick.
Vom ersten Kontakt zum fertigen Gutachten
1. Kurzes Telefonat – 10 bis 20 Minuten
Im ersten Gespräch klären wir Ihren individuellen Bedarf, beantworten Ihre wichtigsten Fragen und besprechen den gesamten Ablauf. Wir prüfen, welche Unterlagen bereits vorliegen und welche Dokumente eventuell noch bei Behörden angefordert werden müssen (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Baulastenverzeichnis).
2. Dokumente sammeln – 1 bis 14 Tage
Sie stellen uns die relevanten Unterlagen zur Verfügung.
Fehlen Dokumente, unterstützen wir Sie bei der Anforderung.
Eine vollständige Datengrundlage ist entscheidend, denn ein fundiertes Immobiliengutachten erfordert Präzision und Sorgfalt.
Hinweis: Die Bearbeitungszeiten der Ämter können den Gesamtprozess verlänger
3. Termin vor Ort – 30 bis 90 Minuten
Sobald alle Rahmendaten geklärt sind, vereinbaren wir kurzfristig einen Ortstermin. Dieser Termin ist das Herzstück der Wertermittlung. Wir erfassen systematisch:
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baulichen Zustand
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Ausstattung
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Besonderheiten
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eventuelle Mängel
Alle relevanten Daten werden sorgfältig dokumentiert.
4. Auswertung – 2 bis 21 Tage (je nach Gutachten)
Nach der Besichtigung beginnt die intensive Analyse:
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Sichtung aller Unterlagen
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Auswertung der Marktdaten
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Berechnung nach anerkannten Verfahren
Bearbeitungszeiten je nach Gutachtenform:
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Kurzgutachten: kurzfristig verfügbar
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Verkehrswertgutachten (Vollgutachten): Umfang 70–80 Seiten, detaillierte Recherche, tiefgehende Analysen
→ benötigt mehr Zeit, bietet dafür absolute Rechtssicherheit
5. Gutachten erhalten – direkt nach Abschluss der Auswertung
Sie erhalten Ihr vollständiges Gutachten in schriftlicher Form.
Es enthält eine klare, nachvollziehbare und rechtssichere Bewertung Ihrer Immobilie – ideal für Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Gesamtdauer des Prozesses: 1 bis 4 Wochen
Die Spannbreite ergibt sich hauptsächlich aus:
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Verfügbarkeit von Unterlagen
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Bearbeitungszeiten der Behörden
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Umfang und Art des Gutachtens